Anschlussflug verpasst? Fluggäste haben Rechte!
Flüge sind überbucht, streikendes Flugpersonal, unplanmäßige Wartungen der Flugzeuge oder übel gelaunte Vulkane und sonstige Umweltkapriolen sorgen dafür, dass Flüge erst Stunden später abfliegen oder ganz ausfallen. Der Unmut und die schlechte Laune während der Wartezeiten in der Flughafenhalle werden davon zwar nicht besser, aber dennoch: Fluggäste, die deshalb ihre Reiseziele nicht planmäßig erreichen, haben in einigen dieser Fälle das Recht auf eine Entschädigung durch die jeweilige Fluggesellschaft. Doch auf welche Situationen trifft das zu und wie sind die Erfolgsaussichten?
Flug gestrichen oder Anschlussflug verpasst?!
Die Richtlinien für Entschädigungsleistungen sind in der EU-Fluggastrechtverordnung vom Februar 2004 festgehalten. Grundsätzlich gibt es einen Anspruch, sobald die Verspätung oder Annullierung nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ oder „höhere Gewalt“ zurückzuführen ist. Sind Eisregen, Stürme, Smog oder andere Umwelteinflüsse die Gründe für eine Streichung oder erhebliche Verspätung des Flugs, so haben Reisende in den meisten Fällen keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
Verzögert der Start sich jedoch nachweislich, weil die verantwortliche Fluggesellschaft sich beispielsweise nicht zur Genüge auf einen Wintereinbruch vorbereitet hat, so kann der Passagier eine Entschädigung fordern. Dies gilt insbesondere dann, wenn Maschinen anderer Fluggesellschaften zur gleichen Zeit planmäßig abheben konnten.
Wird ein Flug kurz vor der lang geplanten und schon gebuchten Reise plötzlich annulliert, so ist dies zwar ärgerlich und mit größerem Aufwand für die Betroffenen verbunden, jedoch meist kein Grund für die Airline einen geeignete Alternative anzubieten. Dafür kann eine Entschädigungszahlung eingefordert werden.
Welche Faktoren etnscheiden über den Anspruch auf Entschädigung?
Verpasste Anschlussflüge waren im Vergleich dazu bisher alleiniges Problem der Passagiere. Aber auch hier hat sich in den letzten Jahren noch einmal einiges getan. Erreicht ein Fluggast sein Endziel aufgrund von verspäteten Anschlussflügen mehr als drei Stunden später, wie es mir von Kanada nach China erging, so hat er nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs jetzt auch Recht auf eine Entschädigung, wenn die Zubringerflüge jeweils weniger als drei Stunden Verspätung hatten. Entscheidend ist hier allein, wann der Reisende am Zielort ankommt.
Entschädigungsanspruch prüfen – Die Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich nach Wartezeit und Distanz zum Zielort und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Bereits ab einer Wartezeit von 2 Stunden haben Fluggäste neben Versorgung mit Essen und Getränken ein Anrecht auf finanzielle Entschädigung. Ab einer Wartezeit von 5 Stunden kann sogar zusätzlich der komplette Ticketpreis zurückverlangt werden.
Wie kommen Fluggäste an ihre Entschädigung?
Wer sich zu einer Schadensersatzforderung entscheidet, sollte Verspätung oder Annullierung des Fluges dokumentieren. So kann am Schalter eine schriftliche Bestätigung eingeholt oder die Abflugtafel mit der Anzeige fotografiert werden. Erster Ansprechpartner im Bezug auf Entschädigungszahlungen ist immer die Airline. In vielen Fällen lehnen diese die Forderungen mit der Begründung von „außergewöhnlichen Umständen“ ab und spekulieren darauf, dass dem Geschädigten das Risiko einer Klage zu groß ist.
Bei Ablehnung kann sich an das Luftfahrtbundesamt gewendet werden um einen Verstoß zu melden. Das Bundesamt leitet dann gegebenenfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Eigene Ansprüche müssen die Fluggäste dann trotzdem selbst vor einem Zivilgericht geltend machen. Erstattung verspätung Flug Informationen von Airhelp:
Weniger als 3 Stunden Flugverspätung | Mehr als 4 Stunden Flugverspätung | Nie angekommen | Entfernung |
---|---|---|---|
0 € | 250 € | 250 € | Flüge bis 1.500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge über 1.500 km (innerhalb der EU) |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km (außerhalb der EU) |
0 € | 600 € | 600 € | Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU) |
Alternative zu einer Klage
Wesentlich unbürokratischer und schneller sind Online Portale: auch hier gibt’s die Entschädigung bei einem Flugausfall. Das Unternehmen vertritt Personen, die Aufgrund von Flugverspätungen oder Ausfall eine Entschädigung fordern und setzt deren Rechte notfalls auch vor Gericht durch. Im Falle eines Erfolgs bekommt das Portal eine Provision für seine Arbeit, anderenfalls ist der Service oftmals kostenlos.
Natürlich kann man auch versuchen einen Anwalt einzuschalten. Lohnen tut sich das wohl nur, wenn man diesbezüglich auch eine Versicherung hat. Unternehmen, die sich für die Rechte der Kunden einsetzen werden aber immer beliebter und stechen durch Ihre einfache und transparente Kommunikation hervor. Lasst euch euren Urlaub also nicht verderben und steht zu euren Rechten!
Tipps für die Praxis: Was tun bei Flugproblemen?
Wenn es zu Flugproblemen kommt, sollten Backpacker einige Schritte beachten, um ihre Rechte zu wahren. Zunächst ist es wichtig, die Flugdaten und die genauen Umstände des Problems zu dokumentieren. Anschließend sollte man sich direkt an die Fluggesellschaft wenden und die Ansprüche geltend machen. Sollte dies zu keinem Erfolg führen, kann man sich an einen Experten für Flugrecht wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Vorbeugen ist besser als Nachsorgen
Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise über die Fluggastrechte zu informieren. Auch eine Reiseversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten. Es ist wichtig, realistische Erwartungen zu haben und zu verstehen, dass nicht jede Unannehmlichkeit zu einer Entschädigung führt.